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Schutz kritischer Infrastrukturen

Der Schutz der Kritischen Infrastrukturen gewinnt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Bedrohung durch Terroranschläge sowie einer wachsenden Abhängigkeit der Bevölkerung von funktionierenden Infrastrukturen auch in Österreich ständig an Bedeutung. Der Staat ist verpflichtet, seine Bürger/-innen vor den neuen Bedrohungen zu schützen.
Das Konzept der Umfassenden Sicherheitsvorsorge legt den Schutz kritischer nationaler Infrastrukturen als Querschnittsaufgabe fest und umfasst primär die Außen- und Verteidigungspolitik sowie die Maßnahmen zur Inneren Sicherheit. Darüber hinaus sind auch die Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Gesundheits-, Verkehrs-, Finanz und Informationspolitik betroffen. Die latente Bedrohung durch terroristische Anschläge, Katastrophen, organisierte Kriminalität und Cyber-Angriffe sowie die zunehmende Abhängigkeit der Menschen von funktionierenden Infrastrukturen macht den Schutz Kritischer Infrastrukturen auch zu einer wichtigen Staatsaufgabe.

Kritische Infrastrukturen

Kritische Infrastrukturen sind Anlagen, Systeme und Dienste, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen haben und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit oder das wirtschaftliche oder soziale Wohlergehen der Bevölkerung sowie auch auf die Regierungsarbeit haben könnte. Drei Faktoren werden zur Bestimmung potenziell kritischer Infrastrukturen herangezogen: Größe des beeinträchtigten Gebietes, Schwere und Zeitraum der Auswirkungen. Zu den Kritischen Infrastrukturen gehören:

  • Energieanlagen und -netze
  • Kommunikationseinrichtungen und Informationstechnologien
  • Finanzwesen
  • Wasser (z.B. Stau-, Speicher- und Aufbereitungsanlagen)
  • Lebensmittel
  • Verkehr und Transport
  • Staatliche Einrichtungen und Öffentliche Sicherheit
  • Gesundheitswesen
  • Chemische Industrie
  • Forschungseinrichtungen

Strategische Ziele

Wichtigstes strategisches Ziel ist es, das Schutzniveau für kritische Infrastrukturen anzupassen, dass

  • Risiken im Vorfeld erkannt sowie gravierende Störungen und Ausfälle vermieden werden (Prävention),
  • Folgen von Störungen und Ausfällen durch Notfallmanagement, Ausweichmöglichkeiten und Selbsthilfekapazitäten so gering wie möglich gehalten werden (Reaktion),
  • laufend fortgeschriebene Gefährdungsanalysen zur Verbesserung der Schutzstandards genutzt werden (Nachhaltigkeit).

Ein Großteil der Kritischen Infrastrukturen befindet sich nicht in staatlicher Hand, wodurch der Staat nur indirekt seiner Schutzaufgabe nachkommen kann. Eine enge Zusammenarbeit mit den Betreibern der Anlagen ist deshalb besonders notwendig. Grundsätzlich sind die Eigentümer kritischer Infrastrukturen auch für die Sicherheit ihrer Anlagen verantwortlich. Überschreitet jedoch eine Gefährdung eine strategische Schwelle, wie zum Beispiel bei der Gefahr von Terroranschlägen, dann haben die öffentlichen Organe aktiv zu werden und Einsatz- und Spezialkräfte zur Abwehr der Bedrohung bereitzustellen.


Für jede kritische Infrastruktur ist ein Sicherheitsplan zu erstellen oder eine gleichwertige Vorkehrung zu treffen.